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   OLG München, 28.04.1992 - 5 U 2392/91   

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https://dejure.org/1992,7908
OLG München, 28.04.1992 - 5 U 2392/91 (https://dejure.org/1992,7908)
OLG München, Entscheidung vom 28.04.1992 - 5 U 2392/91 (https://dejure.org/1992,7908)
OLG München, Entscheidung vom 28. April 1992 - 5 U 2392/91 (https://dejure.org/1992,7908)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 793 866 872 929 Satz 1 § 985
    Voraussetzungen für den Eigentumserwerb bei Inhaberschuldverschreibungen in einem Bank-Schrankfach

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG München II - 3 O 5966/90
  • OLG München, 28.04.1992 - 5 U 2392/91
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 10.01.1979 - VIII ZR 302/77

    geschenkte Bilder - § 929 BGB, Aufgabe des Besitzes, einseitige Besitzergreifung

    Auszug aus OLG München, 28.04.1992 - 5 U 2392/91
    Räumt nämlich ein Veräußerer, der Alleineigentum übertragen will, dem Erwerber nur Mitbesitz ein, so erlangt der Erwerber weder Allein- noch Miteigentum (BGH LM § 932 BGB Nr. 19; BGHZ 73, 253/256 f; BGH NJW 1979, 714 f).

    Behält der Besitzer aber einen weiteren Schrankfachschlüssel, und macht er von diesem Schlüssel weiterhin Gebrauch - die Beklagte hat den ihren vor dem 24.7.1990 letztmals allenfalls Ende der 70er Jahre benutzt (Schriftsatz der Beklagten vom 25.3.1991: Bl. 87) - , so ist nach der Verkehrsanschauung in aller Regel davon auszugehen, daß sich die Gewalt des bisherigen Besitzers immer noch in einer Weise bestätigt, welche für den Erwerber die Möglichkeit der alleinigen Gewaltausübung ausschließt (BGH NJW 1979, 714 f).

    Die Überlassung eines Schrankfachschlüssels an die Beklagte konnte demnach nicht die Bedeutung haben, daß der Beklagten mit Alleinbesitz an den drei Inhaberschuldverschreibungen eingeräumt wurde (BGH NJW 1979, 714 f).

    Da der Erblasser der Beklagten nach ihrem eigenen Vortrag allenfalls Mitbesitz eingeräumt hat, wurde sie am 26.5.1990 (Tag der behaupteten Schenkung) weder Allein- noch Miteigentümerin der drei Inhaberschuldverschreibungen (BGH LM § 932 BGB Nr. 19; BGHZ 73, 253/256 f; BGH NJW 1979, 714 f).

  • BGH, 31.01.1979 - VIII ZR 93/78

    Wirksamkeit einer Eigentumsübertragung von Hausrat unter Ehegatten

    Auszug aus OLG München, 28.04.1992 - 5 U 2392/91
    Räumt nämlich ein Veräußerer, der Alleineigentum übertragen will, dem Erwerber nur Mitbesitz ein, so erlangt der Erwerber weder Allein- noch Miteigentum (BGH LM § 932 BGB Nr. 19; BGHZ 73, 253/256 f; BGH NJW 1979, 714 f).

    Da der Erblasser der Beklagten nach ihrem eigenen Vortrag allenfalls Mitbesitz eingeräumt hat, wurde sie am 26.5.1990 (Tag der behaupteten Schenkung) weder Allein- noch Miteigentümerin der drei Inhaberschuldverschreibungen (BGH LM § 932 BGB Nr. 19; BGHZ 73, 253/256 f; BGH NJW 1979, 714 f).

  • BGH, 21.02.1979 - VIII ZR 124/78

    weggenommene Stute - Einschränkung von § 863 BGB bei gleichzeitiger

    Auszug aus OLG München, 28.04.1992 - 5 U 2392/91
    Wenn in einem solchen Fall die Besitzerin sich später wie eine Eigenbesitzerin verhält (§ 872 BGB ), muß sie beweisen, daß sich ihr Fremdbesitz schon zuvor auf rechtmäßige Weise in Eigenbesitz verwandelt hat (BGH NJW 1979, 1358 f).
  • BGH, 09.03.1990 - V ZR 244/88

    Entscheidung über einen Antrag auf Parteivernehmung

    Auszug aus OLG München, 28.04.1992 - 5 U 2392/91
    Die Beweisaufnahme hat für die von der Beklagten behauptete Bewirkung der Schenkung vom 26.5.1990 (§ 518 Abs. 2 BGB ) nicht einmal eine gewisse Wahrscheinlichkeit (BGH VersR 1991, 917 f; BGHZ 110, 363/366; BGH MDR 1965, 287 ) erbracht, so daß die parteiverantwortliche Vernehmung der Beklagten nicht anzuordnen war (§§ 448, 523 ZPO ).
  • BGH, 25.09.1985 - VIII ZR 270/84

    Darlegungs- und Beweislast bei Einwendung eines Besitzrechts; Einrede des

    Auszug aus OLG München, 28.04.1992 - 5 U 2392/91
    3) Soweit die Beklagte ein Recht zum Besitz einwendet (§ 986 BGB ), trifft sie die Beweislast, daß sie (noch) zum Besitz berechtigt ist (BGH NJW-RR 1986, 282 f).
  • BGH, 24.04.1991 - IV ZR 172/90

    Umfang der Beweiserleichterung bei behaupteter Entwendung des versicherten

    Auszug aus OLG München, 28.04.1992 - 5 U 2392/91
    Die Beweisaufnahme hat für die von der Beklagten behauptete Bewirkung der Schenkung vom 26.5.1990 (§ 518 Abs. 2 BGB ) nicht einmal eine gewisse Wahrscheinlichkeit (BGH VersR 1991, 917 f; BGHZ 110, 363/366; BGH MDR 1965, 287 ) erbracht, so daß die parteiverantwortliche Vernehmung der Beklagten nicht anzuordnen war (§§ 448, 523 ZPO ).
  • BGH, 25.01.1984 - VIII ZR 270/82

    Reichweite und Widerlegung der Eigentumsvermutung

    Auszug aus OLG München, 28.04.1992 - 5 U 2392/91
    Für den Erblasser - und seit dem 23.7.1990 für die Klägerin als seine Erbin - streitet mithin die allgemeine Rechtsfortdauervermutung (BGH NJW 1984, 1456 f; Palandt/Thomas/Bassenge BGB 51 Aufl. § 793 Rn. 10 und § 1006 Rn. 5), während die Eigentumsvermutung des § 1006 BGB für die Beklagte hier nicht gilt, weil sich aus ihrem eigenen Vortrag ergibt, daß mit dem Erwerb des (Mit-) Besitzes der Eigentumserwerb nicht verknüpft war (BGH NJW 1984, 1456f).
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